Bei einer Beglaubigung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Fachübersetzung aus einer Quellsprache in eine Zielsprache durch einen ermächtigten Übersetzer bescheinigt. In Deutschland muss ein ermächtigter Übersetzer bei einem Amtsgericht zugelassen und registriert sein. Die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zum Originaltext wird mit einem Stempel und der Unterschrift des ermächtigten Übersetzers auf der Übersetzung dokumentiert.
Ämter und Behörden verlangen von Urkunden, die im Ausland vorgelegt werden sollen, eine beglaubigte Übersetzung. Verträge, AGBs, Satzungen, Jahresabschlüsse oder Handelsregisterauszüge, die bei internationalen Firmenfusionen benötigt werden, müssen ebenfalls beglaubigt werden.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesverwaltungsamts in Köln.
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